Elternberatung

 

Eltern werden - sein und bleiben nach einer Trennung, ist oft eine große Herausforderung.

Bei allen Fragen, die sich um das Thema ergeben, stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Seit 1.2.2013 sind Eltern auch gesetzlich verpflichtet eine Beratung vor einvernehmlicher Scheidung (§95 Abs. 1a AußStrG) in Anspruch zu nehmen.

Inhalt dieser Beratung sollen die Bedürfnisse und Reaktionen Ihrer Kinder während und nach einer Trennung sein und Hilfestellungen für Eltern in dieser Situation bieten.

Als eingetragene Beraterin beim Ministerium, biete ich Ihnen als Einzelperson, aber auch gerne gemeinsam als Eltern, die Möglichkeit eines solchen Beratungs.- bzw. Informationstermines in meiner Praxis.

 

Nach Rücksprache mit dem/der zuständigen Richter:in, kann ich auch Beratung nach §107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anbieten.

 

Nähere Infos finden Sie auch hier.

 

Elternberatung
© Doris Hämmerle